Recht & RezeptCannabis-Versandverbot · Versandhandelsverbot für Medizinalcannabis

Versandverbot für Cannabisblüten

Gibt es ein Versandverbot für Cannabisblüten?

Nein, Stand 26.10.2026 gibt es kein Versandverbot. Apotheken dürfen ärztlich verschriebene Cannabisblüten per Versand oder über ihren Botendienst liefern.

Das Medizinal-Cannabisgesetz verlangt heute nur, dass medizinisches Cannabis im Rahmen des Apothekenbetriebs gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben wird (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Für den Versand braucht die Apotheke eine Versandhandelserlaubnis nach § 11a Apothekengesetz. Die Zustellung durch eigene Boten ist ohne diese Erlaubnis zulässig (§ 17 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung).

Ab wann gilt das Versandverbot für Cannabis?

Ein Datum gibt es nicht. Stand 26.10.2026 ist der Entwurf nicht beschlossen. Er liegt seit Dezember 2025 im Gesundheitsausschuss des Bundestags, ein Termin für die Abstimmung ist nicht bekannt.

Nach dem Entwurf würde das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten (Artikel 2), eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Bis dahin sind mehrere Schritte nötig:

  1. Beschluss im Bundestag in zweiter und dritter Lesung
  2. erneute Befassung des Bundesrats
  3. Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt
  4. Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung

Was steht im Entwurf zum Versand?

Der Entwurf (Bundestagsdrucksache 21/3061) sieht in einem neuen § 3 Abs. 3 Satz 2 MedCanG vor: „Für die in § 2 Nummer 1 genannten Blüten ist eine Abgabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher im Wege des Versandes nach § 43 Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes nicht zulässig.“

Die Bundesregierung begründet das mit der persönlichen Beratung in der Apotheke und mit dem Missbrauchsrisiko von Blüten. Die Versorgung sei nicht gefährdet, weil jede Apotheke Blüten im Großhandel bestellen könne. Immobile Patientinnen und Patienten sollen über den Botendienst der Apotheke beliefert werden können.

Das Verbot würde nur getrocknete Blüten betreffen, nicht Extrakte oder Fertigarzneimittel. Zum selben Entwurf gehört die Regel, dass ein Erstrezept für Blüten einen persönlichen Kontakt in der Praxis voraussetzt, siehe Medizinal-Cannabisgesetz.

Was ist der Unterschied zwischen Versand und Botendienst?

Beim Versand schickt die Apotheke das Arzneimittel mit einer Versandhandelserlaubnis an die Kundin oder den Kunden, in der Regel über einen Paket- oder Kurierdienst. Beim Botendienst stellt die Apotheke selbst durch eigene Boten zu, jede Sendung getrennt verpackt und mit Name und Anschrift versehen (§ 17 Abs. 2 ApBetrO).

Nach dem Entwurf bliebe der Botendienst erlaubt. Wie Apotheken ihre Zustellung im Einzelnen gestalten würden, hinge vom endgültigen Gesetzestext ab. Wie die Lieferung heute abläuft, beschreibt der Artikel Medizinisches Cannabis aus der Apotheke.

Häufige Fragen

Ist der Versand von Cannabisblüten verboten?

Nein. Stand 26.10.2026 dürfen Apotheken verschriebene Cannabisblüten versenden. Das Versandverbot steht nur in einem Gesetzentwurf, der nicht beschlossen ist.

Ab wann gilt das Versandverbot für Cannabis?

Das steht noch nicht fest. Der Entwurf ist Stand 26.10.2026 nicht beschlossen. Er würde am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten, eine Übergangsfrist sieht er nicht vor.

Betrifft das geplante Versandverbot auch Cannabisextrakte?

Nein. Der Entwurf bezieht sich nur auf getrocknete Cannabisblüten.

Dürfte die Apotheke Blüten dann noch nach Hause bringen?

Nach dem Entwurf ja, über ihren eigenen Botendienst. Ausgeschlossen wäre nur der Versand.

Wo finde ich den aktuellen Stand?

Auf der Seite Rechtslage Cannabis-Telemedizin. Wir aktualisieren sie und diesen Eintrag, sobald sich am Verfahren etwas ändert.

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Quellen

  1. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3061: Regierungsentwurf zur Änderung des MedCanG (03.12.2025)
  2. Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses (14.01.2026)
  3. § 3 Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG): Abgabe und Verschreibung
  4. § 11a Apothekengesetz (ApoG): Versandhandelserlaubnis
  5. § 17 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): Botendienst und Versand

420doc Redaktion · Aktualisiert am 26. Oktober 2026
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