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Reisen mit Cannabis-Rezept: Schengen-Bescheinigung einfach erklärt
Wer mit medizinischem Cannabis in ein anderes Schengen-Land reist, braucht in der Regel eine beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Was drinsteht, wie lange sie gilt und was außerhalb des Schengen-Raums gilt.
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Inhalt dieses Artikels
Wer mit medizinischem Cannabis in ein anderes Land des Schengen-Raums reist, sollte eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) dabeihaben. Sie belegt, dass du das Arzneimittel für deine eigene Behandlung mitführst. Die Bescheinigung gilt höchstens 30 Tage und muss von einer Behörde beglaubigt werden.
Auch wenn medizinisches Cannabis in Deutschland seit April 2024 kein Betäubungsmittel mehr ist, unterliegt es in vielen anderen Staaten weiterhin dem Betäubungsmittelrecht. Die Bescheinigung schafft hier Klarheit.
Was in der Schengen-Bescheinigung steht
Die behandelnde Ärztin oder der Arzt füllt das Formular aus: Angaben zu dir, zum verordneten Arzneimittel, zur Tagesmenge, zur Gesamtmenge und zur Reisedauer. Vor Reiseantritt wird die Bescheinigung von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt, je nach Bundesland zum Beispiel vom Gesundheitsamt.
Wichtig: Auf eine Bescheinigung passt nur ein Arzneimittel, bei Blüten also eine Sorte. Wenn dein Rezept mehrere Sorten enthält, lass dir vor der Reise ein Rezept mit genau der Sorte ausstellen, die du mitnimmst.
Innerhalb des Schengen-Raums hilft die Bescheinigung — außerhalb gelten lokale Regeln, die du vorab prüfen musst.
Zeitplan vor der Reise
Plane genug Vorlauf ein: Rezept, Ausstellung der Bescheinigung und Beglaubigung brauchen Zeit, je nach Behörde einige Tage bis wenige Wochen. Die Bescheinigung gilt höchstens 30 Tage, für längere Aufenthalte ist eine neue nötig.
Nimm nur die Menge mit, die du für die Reisedauer brauchst, in der Originalverpackung der Apotheke.
Reisen außerhalb des Schengen-Raums
Außerhalb des Schengen-Raums gilt die Bescheinigung nicht. Viele Länder verbieten die Einfuhr von Cannabis auch mit Rezept oder verlangen eine Genehmigung vorab. Kläre die Regeln frühzeitig mit der Botschaft des Ziellands. Im Zweifel: nicht mitnehmen.
Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gibt es eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB), die ebenfalls beglaubigt wird. Sie erleichtert Kontrollen, garantiert aber keine Einreise.
Praktische Tipps
Medikament im Handgepäck in der Originalverpackung, Bescheinigung im Original, dazu Rezeptkopie oder Medikationsplan und Ausweis. Bei Umstiegen kann erneut kontrolliert werden.
Am Zielort gelten die lokalen Regeln für Anwendung und Straßenverkehr. Auch in Deutschland bleibt Fahren nur erlaubt, wenn du sicher fahren kannst. Mehr dazu im Ratgeber Fahren mit Cannabis-Rezept. Was ein Patientenausweis leisten kann, erklärt der Artikel Cannabis-Patientenausweis.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Schengen-Bescheinigung gültig?
Höchstens 30 Tage. Für längere Reisen brauchst du eine neue Bescheinigung.
Kann ich mehrere Sorten mitnehmen?
Pro Bescheinigung ist nur ein Arzneimittel vorgesehen. Lass dir vorab ein Rezept mit genau der Sorte ausstellen, die du mitnimmst.
Wer beglaubigt die Bescheinigung?
Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle, je nach Bundesland zum Beispiel das Gesundheitsamt.
Gilt die Bescheinigung in der Türkei, den USA oder Asien?
Nein. Außerhalb des Schengen-Raums gelten die Regeln des jeweiligen Landes, oft ist die Einfuhr verboten.
Quellen
420doc Redaktion · Veröffentlicht am 18. März 2026 · Aktualisiert am 20. Oktober 2026
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung. So prüfen wir unsere Inhalte
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