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Telemedizin (Fernbehandlung)
Was ist Telemedizin?
Telemedizin bedeutet, dass Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient nicht gleichzeitig am selben Ort sind. Als Kommunikationsmedien nennt die Bundesärztekammer zum Beispiel Telefon, E-Mail, Videotelefonie, Nachrichten über Mobilfunk und Briefe. Sie müssen vor unberechtigtem Zugriff auf den vertraulichen Inhalt geschützt sein.
Grundsatz bleibt die Behandlung im persönlichen Kontakt. Kommunikationsmedien können dabei unterstützend eingesetzt werden, etwa um eine in der Praxis begonnene Behandlung fortzusetzen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 MBO-Ä).
Ist eine reine Fernbehandlung in Deutschland erlaubt?
Ja, im Einzelfall. Nach § 7 Abs. 4 Satz 3 der (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien erlaubt, wenn sie ärztlich vertretbar ist und die nötige Sorgfalt bei Befunderhebung, Beratung, Behandlung und Dokumentation gewahrt wird. Die Patientin oder der Patient muss außerdem über die Besonderheiten der Fernbehandlung aufgeklärt werden.
Diese Lockerung hat der Deutsche Ärztetag 2018 beschlossen. Vorher war die ausschließliche Fernbehandlung berufsrechtlich untersagt. Die MBO-Ä ist ein Muster. Verbindlich wird sie über die Berufsordnungen der Landesärztekammern, die sie übernehmen.
Darf medizinisches Cannabis per Telemedizin verschrieben werden?
Stand 26.10.2026 ja, wenn die Ärztin oder der Arzt die Fernbehandlung im Einzelfall für vertretbar hält. Das Medizinal-Cannabisgesetz schreibt für die Verschreibung derzeit keinen persönlichen Kontakt vor. Einen Anspruch auf ein Rezept gibt es nicht.
Ein Regierungsentwurf (Drucksache 21/3061) würde das Erstrezept für getrocknete Blüten an einen persönlichen Kontakt in der Praxis oder einen Hausbesuch knüpfen. Stand 26.10.2026 ist der Entwurf nicht beschlossen. Er liegt seit Dezember 2025 im Gesundheitsausschuss des Bundestags, ein Termin für die Abstimmung ist nicht bekannt. Den laufend aktualisierten Stand zeigt die Seite Rechtslage Cannabis-Telemedizin. Vorteile und Grenzen beschreibt der Artikel Telemedizin bei medizinischem Cannabis.
Wo liegen die Grenzen der Fernbehandlung?
Telemedizin ersetzt keine Notfallversorgung und keine körperliche Untersuchung. Wenn eine Beschwerde eine Untersuchung vor Ort braucht, ist die Fernbehandlung nicht ärztlich vertretbar. Bei einem Notfall gilt immer der Notruf 112.
Auch die Werbung ist begrenzt. Werbung für Fernbehandlung ist nach § 9 Heilmittelwerbegesetz nur erlaubt, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt nicht erforderlich ist.
Häufige Fragen
Ist Fernbehandlung in Deutschland erlaubt?
Ja, im Einzelfall, wenn sie ärztlich vertretbar ist, sorgfältig durchgeführt und dokumentiert wird und die Patientin oder der Patient über die Besonderheiten aufgeklärt wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Telemedizin und Videosprechstunde?
Die Videosprechstunde ist eine Form der Telemedizin. Telemedizin umfasst daneben auch Telefon, schriftliche Rückfragen und strukturierte Online-Fragebögen.
Darf Cannabis online verschrieben werden?
Stand 26.10.2026 ja, wenn es im Einzelfall ärztlich vertretbar ist. Der Entwurf, der das Erstrezept für Blüten an einen Praxisbesuch knüpfen würde, ist nicht beschlossen.
Wo ist die Fernbehandlung geregelt?
Im ärztlichen Berufsrecht, im Muster in § 7 Abs. 4 MBO-Ä und verbindlich in den Berufsordnungen der Landesärztekammern.
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Quellen
- Bundesärztekammer: Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä (Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung)
- Bundesärztekammer: 121. Deutscher Ärztetag in Erfurt (08.–11.05.2018), Änderung des § 7 Abs. 4 MBO-Ä
- § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG): Werbung für Fernbehandlung
- § 3 Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG): Abgabe und Verschreibung
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3061: Regierungsentwurf zur Änderung des MedCanG (03.12.2025)
420doc Redaktion · Aktualisiert am 26. Oktober 2026
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