Recht & RezeptPrivatverordnung · privatärztliche Verschreibung
Privatrezept
Was ist ein Privatrezept?
Ein Privatrezept ist eine Verschreibung, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet wird. Du bezahlst das Arzneimittel in der Apotheke selbst. Privat Versicherte können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen. Ob und wie viel erstattet wird, hängt vom Tarif ab.
Gesetzlich Versicherte bekommen ein Privatrezept zum Beispiel, wenn ein Arzneimittel keine Kassenleistung ist oder die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht vorliegen. Für Form und Inhalt gelten dieselben gesetzlichen Pflichtangaben wie bei jedem anderen Rezept.
Was muss auf einem Privatrezept stehen?
Die Pflichtangaben stehen in § 2 Abs. 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Sie gelten für jedes Rezept über ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und nach § 3 Abs. 1 MedCanG auch für medizinisches Cannabis. Dazu gehören:
- Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden Person mit einer Telefonnummer
- Datum der Ausstellung, bei elektronischen Rezepten das Datum der qualifizierten elektronischen Signatur
- Name und Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten
- Arzneimittel oder Wirkstoff mit Stärke, bei Rezepturen aus der Apotheke Zusammensetzung und Gebrauchsanweisung
- abzugebende Menge und Dosierung oder ein Hinweis auf einen Medikationsplan
- Gültigkeitsdauer der Verschreibung
- eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur
Wie lange ist ein Privatrezept gültig?
So lange, wie auf dem Rezept angegeben. Fehlt die Angabe der Gültigkeitsdauer, gilt die Verschreibung drei Monate (§ 2 Abs. 5 AMVV).
Ein Privatrezept kann auch in elektronischer Form ausgestellt werden. Dann ersetzt die qualifizierte elektronische Signatur die Unterschrift (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 AMVV). Mehr dazu unter E-Rezept.
Wann wird Cannabis auf Privatrezept verordnet?
Seit dem 30. Juli 2026 haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch mehr auf getrocknete Cannabisblüten zulasten der Krankenkasse (§ 31 Abs. 6 SGB V). Blüten können aber weiter auf Privatrezept verordnet werden. Standardisierte Extrakte und Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon bleiben unter Voraussetzungen erstattungsfähig. Details erklärt der Artikel Übernimmt die Krankenkasse medizinisches Cannabis?.
Auch beim Privatrezept entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt im Einzelfall, ob eine Verordnung medizinisch vertretbar ist. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Wer unrichtige Angaben macht, um ein Cannabis-Rezept zu erhalten, macht sich strafbar (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 MedCanG). Welche Kosten anfallen, beschreibt der Artikel Cannabis-Rezept online: Kosten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kassenrezept und Privatrezept?
Beim Kassenrezept rechnet die Apotheke mit der gesetzlichen Krankenkasse ab, beim Privatrezept bezahlst du selbst. Privat Versicherte bekommen die Kosten je nach Tarif erstattet.
Wie lange ist ein Privatrezept gültig?
So lange wie darauf angegeben. Steht keine Gültigkeitsdauer darauf, gilt es drei Monate.
Kann ich ein Privatrezept in jeder Apotheke einlösen?
Grundsätzlich ja. Bei medizinischem Cannabis muss die Apotheke das verordnete Produkt vorrätig haben oder bestellen können.
Gilt ein Rezept aus einem anderen EU-Land?
Verschreibungen aus der EU, dem EWR und der Schweiz sind deutschen Verschreibungen grundsätzlich gleichgestellt, wenn sie die vorgeschriebenen Angaben enthalten (§ 2 Abs. 1a AMVV).
Brauche ich für Cannabis noch ein Betäubungsmittelrezept?
Nein, seit dem 1. April 2024 nicht mehr. Mehr dazu unter Betäubungsmittelgesetz.
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Quellen
420doc Redaktion · Aktualisiert am 26. Oktober 2026
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