Gesetz & StatistikRecht

Was ist seit der Legalisierung wirklich erlaubt – und was nicht?

Erwachsene dürfen seit April 2024 bis zu 25 Gramm mitführen, zu Hause bis zu 50 Gramm besitzen und drei Pflanzen anbauen. Verkauf, Weitergabe und Konsum in Schutzzonen bleiben verboten. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

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420doc Magazin
Gesetz & Statistik
Inhalt dieses Artikels
  1. Besitz und Eigenanbau
  2. Anbauvereinigungen
  3. Was nicht erlaubt ist
  4. Straßenverkehr
  5. Medizinisches Cannabis
  6. Häufige Fragen

Seit dem 1. April 2024 regelt das Konsumcannabisgesetz (KCanG), was Erwachsene in Deutschland dürfen. Legalisierung heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist. Hier die wichtigsten Eckpunkte, Stand Oktober 2026. Was sich 2026 insgesamt geändert hat, fasst der Artikel Änderungen 2026 bei Cannabis zusammen. Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung.

Besitz und Eigenanbau

Erwachsene dürfen unterwegs bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen, am Wohnsitz bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis und bis zu drei Pflanzen. Cannabis und Pflanzen müssen vor Kindern und Jugendlichen geschützt aufbewahrt werden. Was Eigenanbau für Patienten bedeutet, steht im Artikel Eigenanbau oder Apotheke.

Legal heißt nicht regellos. Wer die Regeln kennt, hat weniger Stress und weniger Risiko.

Anbauvereinigungen

Seit Juli 2024 können nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder weitergeben: höchstens 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat, für 18- bis 20-Jährige höchstens 30 Gramm im Monat mit maximal 10 Prozent THC. Den Unterschied zur Therapie erklärt der Artikel Social Club oder Patient.

Was nicht erlaubt ist

Verkauf und Weitergabe an andere, jede Abgabe an Minderjährige, Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten sowie jeweils in Sichtweite davon, also im Umkreis von 100 Metern. In Fußgängerzonen ist Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten.

Straßenverkehr

Am Steuer gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum, für Fahranfänger und unter 21-Jährige ein absolutes Verbot. Für Patientinnen und Patienten gibt es eine Ausnahme bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines verordneten Arzneimittels, die Fahrtüchtigkeit bleibt aber Pflicht. Details im Ratgeber Fahren mit Cannabis-Rezept.

Medizinisches Cannabis

Für Cannabis auf Rezept gelten die Mengengrenzen des KCanG nicht. Maßgeblich ist die ärztliche Verordnung nach dem Medizinal-Cannabisgesetz, mehr dazu unter MedCanG einfach erklärt. Bewahre Rezept oder Medikationsplan und die Originalverpackung auf.

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis darf ich besitzen?

Erwachsene unterwegs bis 25 Gramm, zu Hause bis 50 Gramm getrocknetes Cannabis.

Darf ich überall konsumieren?

Nein. In Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten sowie tagsüber in Fußgängerzonen ist Konsum verboten.

Gelten die Mengen auch für Patienten?

Für verordnetes medizinisches Cannabis ist die ärztliche Verordnung maßgeblich, nicht die Grenzen des KCanG.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 3 Erlaubter Besitz und Eigenanbau
  2. Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 5 Konsumverbot
  3. Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 19 Weitergabe in Anbauvereinigungen
  4. § 24a StVG: THC-Grenzwert im Straßenverkehr

420doc Redaktion · Veröffentlicht am 30. April 2026 · Aktualisiert am 20. Oktober 2026
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung. So prüfen wir unsere Inhalte

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