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Plattform · Preise

Preise & Erstattung

Transparente Übersicht über die ärztliche Privatliquidation nach GOÄ und die Apothekenkosten – ohne versteckte Posten und ohne Plattformgebühr.

Stand2026-05-27

Zwei getrennte Kostenblöcke

So setzen sich die Kosten zusammen

Bei einer Anfrage über 420doc fallen zwei klar getrennte Kostenblöcke an: die ärztliche Rezeptgebühr und – im Falle einer Verordnung – die Apothekenkosten. Eine Plattform- oder Servicegebühr von 420doc gibt es nicht.

Ärztliche Rezeptgebühr (GOÄ)

Die ärztliche Leistung wird direkt durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Erstrezept ab 4,20 €, Folgerezept ab 14,99 €. Die Zahlung erfolgt einmalig im Rahmen der Anfrage. Aktuell läuft die Launch-Aktion: Erstrezept 0 €, Folgerezept 7,50 € bis 31.12.2026.

Apothekenkosten

Arzneimittelpreis, Beratung sowie Versand- oder Abholgebühren werden getrennt direkt mit der von Ihnen gewählten Apotheke abgerechnet – online oder vor Ort.

420doc erhebt keine eigene Plattform- oder Servicegebühr. Sie zahlen ausschließlich die ärztliche Rezeptgebühr und – bei einer Verordnung – die Apothekenkosten direkt an die Apotheke.

Faire Erstattung

Was passiert bei einer ärztlichen Ablehnung?

Wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt Ihre Anfrage ablehnt, entstehen Ihnen keine Kosten für die Rezeptanfrage.

  • Bei einer Ablehnung wird die vollständige Rezeptgebühr automatisch zu 100 % erstattet.
  • Die Rückerstattung erfolgt auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel – in der Regel innerhalb weniger Werktage.
  • Apothekenkosten fallen in diesem Fall nicht an, da ohne gültiges Rezept keine Arzneimittelabgabe erfolgt.

Sie tragen kein finanzielles Risiko: Kein Rezept – kein Honorar. Die ärztliche Entscheidung erfolgt unabhängig und ergebnisoffen.

Erstattung

Krankenkasse & private Abrechnung

Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt nicht. Die ärztliche Leistung wird als Privatliquidation gemäß GOÄ abgerechnet.

  • Privatversicherte können die GOÄ-Rechnung in der Regel bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen – die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.
  • Bei Beihilfeberechtigten gelten die Regelungen Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
  • Apothekenkosten richten sich nach der gewählten Apotheke und sind in der Regel selbst zu tragen.

420doc gibt keine Erstattungszusagen. Bitte klären Sie eine mögliche Kostenerstattung im Einzelfall vorab mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.

Transparent zur Anfrage

Sie sehen alle Kosten klar aufgeschlüsselt, bevor Sie verbindlich anfragen.